Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß §451g HGB
Haftungshöchstbetrag
Die Haftung der Umzugsfirma wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von EUR 620,- je Kubikmeter Laderaum,
der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung der Umzugsfirma auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.
Haftet die Umzugsfirma wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden,
die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden,
so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.