Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß §451g HGB
Anwendungsbereich
Der Frachtführer (im folgenden Umzugsfirma genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Für Beförderungen von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung.
Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.
Haftungsgrundsätze
Die Umzugsfirma haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung).