Aufenthaltserlaubnis / Arbeitsgenehmigung / Visum


Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können ohne besondere Formalitäten in alle anderen Mitgliedsstaaten einreisen. Erforderlich sind lediglich gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass). Bei einem Aufenthalt von nicht länger als drei Monaten ist keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Einige Mitgliedsstaaten verlangen allerdings eine Anmeldung bei den entsprechenden Behörden.

Gut zu wissen: Innerhalb der EU benötigen Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten keine Einreisevisa. Grenzkontrollbeamte sind nicht befugt Stempel in Personalausweisen oder Reisepässen anzubringen, mit denen die Einreise in das Hoheitsgebiet gestattet wird. Nachweise über Existenzmittel dürfen nicht verlangt werden. Fragen wie viel Geld Sie mit sich führen und Fragen nach Zweck und Dauer Ihrer Reise sind ebenfalls nicht erlaubt. An der Grenze kann lediglich die Gültigkeit der Ausweispapiere und die Übereinstimmung von Personen und den vorgelegten Personalausweisen oder Reisepässen überprüft werden.

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