Aufenthaltserlaubnis / Arbeitsgenehmigung / Visum
EU-Bürger können überall in der Gemeinschaft arbeiten oder ein Unternehmen gründen, ohne eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Bedingung ist allerdings eine Aufenthaltsgenehmigung, die auf Antrag für fünf Jahre ausgestellt und auf Anfrage verlängert wird. Dauert der Anstellungszeitraum mehr als drei Monate, jedoch weniger als ein Jahr wird eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt. Wer diese vorübergehende Genehmigung nicht vorweisen kann, macht sich strafbar. Da die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft ist, gelten besondere Bestimmungen bezüglich Einreise und Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen. Wichtige Informationen finden sie hier. Das Auswärtige Amt hat für Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Visumserfordernisse für deutsche Staatsbürger in einer Übersicht zusammengestellt. Antworten auf Fragen zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen sowie detaillierte Informationen über Länder und Leute geben die zuständigen Botschaften oder Konsulat.