Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß §451g HGB
Wertersatz
Hat die Umzugsfirma Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen.
Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen.
Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis.
Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.
Haftungsausschluss
Die Umzugsfirma/Umzugsfirmen ist/sind von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfirst auf Umständen beruht,
die die Umzugsfirma/Umzugsfirmen auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte(unabwendbares Ereignis).