Gesundheit
- wenn Waren und Rechnungen dem Umzugsgut beigepackt sind,
- wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs bereits am neuen Wohnort gemeldet sind, oder
- wenn Ihr Spediteur eine sogenannten Weiße Spediteursbescheinigung (Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) ausgestellt hat.
Haustiere/Pflanzen Tierärzte beraten über notwendige Impfungen für Haustiere beim Umzug ins Ausland. Die zuständigen Botschaften oder Konsulate informieren über die Einfuhrbestimmungen in die jeweiligen Länder, sowohl für Tiere als auch Pflanzen.